GUT ZU WISSEN!
Seit der Gründung unseres Studios haben wir mit unzähligen unterschiedlichen Menschen und Unternehmen zusammengearbeitet. Eines können wir mit Sicherheit sagen: Kein Auftrag war wie der andere...
Es gibt jedoch Fragen, die immer wieder auftauchen und in vielen Fällen nicht ausreichend geklärt sind. Auftraggebern sind bestimmte Umstände oft nicht bewusst. Dadurch kann es bei der Auftragsabwicklung zu Schwierigkeiten oder im schlimmsten Fall zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den beiden Parteien kommen.
Im Folgenden möchten wir auf einige dieser Punkte aufmerksam machen, damit die Verantwortlichkeiten sowohl des Auftraggebers als auch des Auftragnehmers klar geregelt sind.
GEISTIGES EIGENTUM
Mit der Bezahlung des Auftrags erwirbt der Auftraggeber lediglich das Recht, die Grafik zu nutzen. Das Design ist das geistige Eigentum des Urhebers und als solches nicht übertragbar. Eigenmächtige Änderungen oder Abwandlungen gelten als Beeinträchtigung des Werks und können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Wenn du einen Entwurf ändern lassen möchtest, stimme dich vorher unbedingt mit dem Urheber ab!
Nach entsprechender Vereinbarung kann der Auftraggeber den Grafiker ersuchen, auf seine Rechte am geistigen Eigentum zu verzichten. In diesem Fall kann das Design künftig auf beliebige Weise und von beliebigen Personen verändert werden.
Dafür steht dem Urheber jedoch eine zusätzliche Vergütung zu, die der Auftraggeber zu bezahlen hat.
Die Höhe dieser Vergütung hängt vom Umfang und von der Bedeutung des jeweiligen Auftrags ab und entspricht nicht dem Preis, den wir üblicherweise anbieten.
QUALITÄT
Vor Beginn der Gestaltung fordern wir sämtliche Materialien (Texte, Bilder, Logos usw.) an, die wir für den Auftrag benötigen und die uns der Auftraggeber gemäß der getroffenen Vereinbarung zur Verfügung stellt.
Für die Qualität der übermittelten Materialien sowie für die Richtigkeit ihrer Inhalte übernehmen wir keine Verantwortung. Das Korrekturlesen gehört nicht zu den Aufgaben des Grafikers. Wenn uns ein Fehler auffällt, weisen wir selbstverständlich darauf hin oder korrigieren ihn, sofern uns das möglich ist. Schadenersatzansprüche gegenüber dem Studio können in solchen Fällen jedoch nicht geltend gemacht werden.
Vor jeder Produktion stimmen wir die endgültigen Grafikdateien mit dem Auftraggeber ab. Damit stellen wir sicher, dass kein Produkt hergestellt wird, ohne dass der Auftraggeber dessen Gestaltung und Inhalt persönlich überprüft hat. Diese Kontrolle und die anschließende Freigabe liegen in seiner Verantwortung.
FRISTEN
Viele Kunden wenden sich mit Aufträgen an uns, deren Fristen sehr knapp bemessen sind. Wir bemühen uns stets, die Arbeiten möglichst flexibel und rasch zu erledigen. Es kann jedoch vorkommen, dass wir vereinbarte Termine aus Gründen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, nicht einhalten können.
Ein solcher Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Auftraggeber uns die benötigten Ausgangsmaterialien nicht rechtzeitig oder nicht in der zuvor vereinbarten Form übermittelt.
Für zahlreiche Produktionsaufträge müssen Materialien bestellt werden. Die ungefähren Lieferzeiten sind uns bekannt und wir informieren auch den Auftraggeber darüber. Gelegentlich kommt es jedoch vor, dass ein Partnerunternehmen die Bestellung nicht zum vorgesehenen Termin liefern kann.
Treffen die Materialien unvollständig oder fehlerhaft ein oder erhalten wir andere als die bestellten Artikel, kann es zu weiteren Verzögerungen kommen. In diesem Fall müssen die Waren ergänzt oder vollständig neu bestellt werden.
Bei regulären Aufträgen stellen die beiden zuletzt genannten Fälle üblicherweise kein Problem dar, da entsprechende Zeitreserven in der Abwicklung eingeplant sind. Bei SOS-Aufträgen hingegen, die nicht selten von einem Tag auf den anderen erledigt werden müssen, übernehmen wir keine Verantwortung für Verzögerungen bei Lieferanten oder Paketdiensten. Bei SOS-Aufträgen können gegenüber dem Auftragnehmer keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
Bei umfangreicheren Gestaltungsaufträgen lässt sich der genaue Fertigstellungstermin im Voraus niemals verbindlich festlegen. So unterschiedlich die Wünsche unserer Kunden sind, so unterschiedlich sind auch die einzelnen Aufträge.
Wir kennen unsere Fähigkeiten und Kapazitäten. Wenn die Gestaltungsphase jedoch auch nach zahlreichen Änderungswünschen nicht abgeschlossen werden kann, weil der Auftraggeber laufend neue Anforderungen stellt, kann die Fertigstellung des Projekts selbstverständlich nicht innerhalb des ursprünglich geschätzten Zeitrahmens erwartet werden.
GESTALTUNG
Bei Gestaltungsarbeiten verrechnen wir grundsätzlich jede angefangene Stunde. Wird ein Auftrag aus irgendeinem Grund nicht abgeschlossen, bedeutet das nicht, dass dem Auftraggeber keine Kosten entstehen. Die bis dahin erbrachte Gestaltungsleistung ist entsprechend dem dafür aufgewendeten Zeitaufwand zu vergüten.
Beauftragt der Auftraggeber mehrere Unternehmen gleichzeitig mit derselben Arbeit, verwendet letztlich aber nur das Ergebnis eines Unternehmens, ist er dennoch verpflichtet, die angefallenen Kosten sämtlicher beteiligter Unternehmen zu bezahlen.
An Ausschreibungen und Wettbewerben beteiligt sich unser Studio ausschließlich nach vorheriger Absprache.
PRODUKTION
Ein häufiges praktisches Problem bei der Abstimmung von Entwürfen ist die Farbgenauigkeit. Der Auftraggeber muss bei der Kontrolle eines Entwurfs berücksichtigen, dass die Farbtöne auf seinem Monitor oder Mobiltelefon möglicherweise anders dargestellt werden als auf unseren Geräten. Die Farbdarstellung hängt von den Einstellungen des jeweiligen Geräts ab, die wir bei der Gestaltung nicht berücksichtigen können.
Ist die exakte Wiedergabe eines bestimmten Farbtons besonders wichtig, empfiehlt sich eine persönliche Abstimmung. Gegebenenfalls sollten bereits vor Beginn der Gestaltung RGB- oder CMYK-Farbwerte angegeben werden.
Viele Unternehmen bestellen Drucksorten oder Arbeitsbekleidung nach. In manchen Fällen können zwischen früher gelieferten und nachbestellten Produkten Unterschiede auftreten. Dafür kann es verschiedene Ursachen geben, für die wir keine Verantwortung übernehmen können. Dazu zählen beispielsweise...
- Wenn bei der Nachbestellung eine andere Stückzahl bestellt wird und deshalb ein anderes Produktionsverfahren eingesetzt werden muss.
- Wenn ein Materiallieferant sein Produkt im Laufe der Jahre verändert. Sowohl bei Papier als auch bei Bekleidung kommt es häufig vor, dass ein Farbton nicht zu 100 % gleichbleibt. Dadurch können zwischen zwei als identisch bezeichneten Produkten aus unterschiedlichen Produktionsjahren sichtbare Unterschiede entstehen.
- Wenn ein Produktionsbetrieb seine Maschinen austauscht. Modernisiert ein Unternehmen seinen Maschinenpark, können sich durch die unterschiedlichen Eigenschaften der Geräte auch Veränderungen am Produkt ergeben. Diese sind meist kaum wahrnehmbar, da sich grundsätzlich nichts ändert und lediglich modernere Maschinen eingesetzt werden. Solche Unterschiede sind daher in der Regel auf eine Qualitätsverbesserung zurückzuführen.
FREMDSPRACHIGE PUBLIKATIONEN
Bei mehrsprachigen Publikationen bieten wir keine Übersetzungsleistungen im eigenen Haus an. Auf Wunsch beauftragen wir einen professionellen Übersetzer. Die damit verbundenen Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.
Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit bitten wir Sie, die oben genannten Punkte zu berücksichtigen und einzuhalten!
Mit der Annahme des Angebots bestätigt der Auftraggeber, dass er den Inhalt dieses Dokuments kennt und zur Kenntnis nimmt.
Vielen Dank,
Ihr AVADOO-Team